Europäische Charta für eine demokratische Schule ohne Gewalt

1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben das Recht auf eine sichere und friedliche Schule. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, dazu beizutragen, dass ein positives und anregendes Umfeld für das Lernen und die Entwicklung der Persönlichkeit geschaffen wird.

2. Jede einzelne Person hat das Recht auf eine gleichwertige Behandlung und gegenseitigen Respekt, ungeachtetet jeglicher persönlicher Unterschiede.

3. Die Schulgemeinschaft stellt sicher, dass jeder sich seiner Rechte und Pflichten bewusst ist.

4. Jede demokratische Schule hat ein demokratisch gewähltes Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern der Schülerschaft, der Lehrerschaft, der Eltern und, wo erforderlich, aus anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammensetzt. Alle Mitglieder dieses Gremiums sind berechtigt, mit abzustimmen.

5. In einer demokratischen Schule werden Konflikte auf eine gewaltfreie und konstruktive Art und Weise in Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft gelöst. Jede Schule hat Fachpersonal und Schüler, die spezielle Aus- oder Fortbildungen durchlaufen haben, um durch Beratung und Streitschlichtung Konflikten vorzubeugen und sie zu lösen.

6. Jeder Fall von Gewalt wird sofort untersucht und bearbeitet. Ihm wird nachgegangen, unabhängig davon, ob Schüler oder irgend ein anderes Mitglied der Schulgemeinschaft darin verwickelt sind.

7. Die Schule ist ein Teil ihrer lokalen Gemeinschaft. Die Kooperation und der Austausch von Informationen mit Partnern vor Ort sind von wesentlicher Bedeutung für die Vorbeugung und die Lösung von Problemen.